Corona Update vom 4.3.2022

Es gilt die 3G-Regelung:
Für einen RESTAURANTBESUCH benötigen Sie aktuell:

  • Nachweis über vollständige Impfung (14 Tage nach der zweiten Impfung)
  • Nachweis über Genesung (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage alt ist, aber nicht älter als 6 Monate ist)
  • Nachweis über negativen Schnelltest

Ausgenommen von der COVID-19-Testpflicht sind:
Kinder unter sechs Jahren und Schüler

Die Bescheinigungen müssen bei Eintritt in den Restaurants an der Tür vorgezeigt werden (schriftlich oder auch gerne digital auf dem Handy).
Außerdem ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.

Alle weiteren Maßnahmen wie FFP2-Maskenpflicht (ausser am Tisch), Handdesinfektion etc. bleiben bestehen.

Vorab schon einmal ein riesengroßes Dankeschön für Ihre Mühe und Ihr Verständnis. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Herzlichst
Ihr LUMA Team